Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Milan R. Vuckovic
(Standard form contract in accordance with the EU directive “93/13/EWG”)
1     Allgemeines
1.1    Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Kommunikationsdesigner bzw. Artdirector Milan Rosko Vuckovic (geschäftsansässig: Finowstr. 34, 10247 Berlin, Deutschland – nachfolgend auch Designer genannt) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge, für alle Beratungs-, Recherche-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen.
1.2    Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Designer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt.
2    Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
2.1    Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn der Designer das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
2.2    Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.3    Die Entwürfe und Produkte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
2.4    Bei Verstoß gegen Punkt 2.3 hat der Auftraggeber dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
2.5    Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Designer und dem Auftraggeber.
2.6    Über den Umfang der Nutzung steht dem Designer ein Auskunftsanspruch zu.

3    Vergütung und Fälligkeit
3.1    Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
3.2    Die Berechnung der Vergütung richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Vergütungsempfehlungen des BDG (Bund Deutscher Kommunikationsdesigner).
3.3    Die Preisangaben sind Nettopreisangaben und verstehen sich zuzüglich des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) und ohne Abzug.
3.4    Preise gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag und verstehen sich zuzüglich erforderlicher Kurier- und Reisekosten. Diese Kosten werden gesondert berechnet.
3.5    Zahlungen sind nach Rechnungsstellung fällig und nach 14 Tagen überfällig.
3.6    Zahlungen werden stets auf die älteste, noch offenstehende Rechnung verrechnet.
3.7    Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann der Designer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

4    Fremdleistungen
4.1    Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.
4.2    Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
5    Herausgabe von Daten
5.1     Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2    Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
5.3     Der Designer haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6    Qualitätssicherung und Haftung
6.1    Für die Qualitätssicherung ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Designer legt vor Ausführung der Vervielfältigung oder Veröffentlichung Korrekturmuster vor.
6.2    Objektive Mängel werden von dem Designer behoben.
6.3    Mit der Abnahme des Korrekturmusters und/oder der Freigabe von Entwürfen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Designers entfällt.
6.4    Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
6.5    Der Designer ist verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
6.6    In keinem Fall haftet der Designer für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung.
6.7    Der Designer haftet nicht für markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
7    Gestaltungsfreiheit und Mitwirkungspflicht
7.1   Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
7.2    Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
7.3    Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8    Vertragsauflösung
8.1    Das jeweilige Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss und endet mit Erbringung der geschuldeten Leistungen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung während der Vertragsdauer ist wechselseitig ausgeschlossen. Die Regelung des § 649 Satz 1 BGB findet keine Anwendung.
8.2    Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grund kündigen, erhält der Designer die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge entsprechend § 649 BGB anrechnen lassen.
9     Schlussbestimmungen
9.1    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
9.2    Der Designer ist auch berechtigt, am Geschäftssitz des Auftraggebers zu klagen.
9.3    Besteht nach diesen AGB ein Schriftformerfordernis, wird dieses auch durch E-Mail oder Telefax erfüllt. Dies gilt jedoch nicht bei Kündigungen, die stets dem Schriftformerfordernis entsprechend § 126 BGB zu erfolgen haben.
9.4    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlichen Ziel dieser Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

Stand: 02.12.2019
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